Glossar
Leasing-Glossar
Da Sie nicht alle finanzwirtschaftlichen Fachbegriffe kennen können, haben wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund um Leasing zusammengestellt. Bei Fragen dürfen Sie sich selbstverständlich auch gerne an uns wenden.
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| Gebrauchsfähigkeit Mit der Abnahme-Erklärung bestätigt der Leasing-Nehmer den Empfang eines einwandfreien und gebrauchsfähigen Objektes. Er verpflichtet sich dazu, während der Laufzeit des Vertrages die Wartungsempfehlungen des Herstellers einzuhalten und stets für die Aufrechterhaltung der Gebrauchsfähigkeit zu sorgen. Das schließt zum Vertragsende die Rückgabe des Objektes in funktionsfähigem Zustand ein. | ||

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