
Ein Mietkauf funktioniert ähnlich wie eine Ratenfinanzierung.
Der Käufer erwirbt ein Objekt und bezahlt über eine bestimmte Laufzeit regelmäßige Raten. Entgegen dem Ratenkauf erwirbt der Käufer das Eigentum aber erst nach der vollständigen Bezahlung des Objektes.
Wie beim Leasing ist auch beim Mietkauf eine 100%ige Finanzierung möglich.
Dem Mietkaufvertrag liegt eine Vertragsgestaltung zugrunde, bei der der Leasinggeber juristischer Eigentümer ist, während der Investor wirtschaftliches Eigentum erhält.
Der Mietkaufvertrag eignet sich insbesondere, wenn öffentliche Fördermittel, die an einer Bilanzierung beim Kunden gebunden sind, genutzt werden sollen.
Der Investor aktiviert das Objekt in seiner Bilanz und schreibt es entsprechend den Richtlinien ab, so dass er neben der Abschreibung auch den Zinsaufwand als Betriebsausgaben geltend machen kann. Investitionszulagen und sonstige Zuschüsse können somit vom Investor in Anspruch genommen werden.
Der Mietkauf zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Das zivilrechtliche Eigentum geht nach Vertragsende mit Zahlung der letzten Rate ohne weitere Kosten automatisch auf den Mieter über.
- Die gesamte Umsatzsteuer auf die Summe aller Mietraten ist bereits bei Vertragsbeginn abzugsfähig.
- Die wirtschaftliche Zurechnung (Bilanzierung) erfolgt beim Mieter.
- Die Konditionen sind über die gesamte Laufzeit fest und bieten eine klare Kalkulationsgrundlage.
- Die Laufzeitgestaltung ist variabel und kann auf Kundenwunsch bis zu 100% der betrieblichen Nutzungsdauer (AfA) ausmachen.

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