
Unter der Regie des VDA (Verband der Automobilindustrie e.V.) hat ein Arbeitskreis bis Ende 2009 Richtlinien für Waschanlagen und Waschchemie erarbeitet. WashTec hat in diesem Arbeitskreis die Hersteller von Autowaschtechnik vertreten. Ziel der Richtlinie ist es, Beschädigungen an Fahrzeugen in Waschanlagen durch einen direkten Abgleich zwischen Fahrzeugen, Waschanlagentechnik und Waschchemie künftig noch besser zu vermeiden, als das bisher schon der Fall ist.
Autowaschanlagen (Portalwaschanlagen, Waschstraßen,
SB-Waschplatzanlagen), welche die Vorgaben des VDA in Bezug auf Maschinentechnik und Chemie einhalten, können auf Antrag ein VDA-Siegel erhalten. Das VDA-Siegel weist darauf hin, dass diese Waschanlage bei Einhaltung der beschriebenen Parameter das geringst mögliche Schadensrisiko hat.
Die aktuellen WashTec Waschanlagen und AUWA Chemieprodukte
sind VDA-konform und kommen somit für die Beantragung des
VDA-Siegels in Frage.
Das VDA-Siegel bescheinigt für die Waschkunden die Einhaltung der im Auftrag des VDA erarbeiteten Maßgaben. Ein Hinweis auf das
VDA-Siegel soll zukünftig auch in den Wasch- und Pflegeempfehlungen von Neufahrzeugen erscheinen.
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten zum
VDA-Siegel zusammengestellt:
Betreiber von Waschanlagen können das VDA-Siegel über das Internet beantragen. Das VDA-QMC (Qualitäts Managment Center im VDA) stellt hierfür im Internet unter www.vda-carwash.de ein spezielles Antragsformular zur Verfügung. Neben den Unternehmensdaten - Name, Anschrift, Ansprechpartner, etc. -werden Angaben zur Maschinentechnik und zur verwendeten Chemie abgefragt.
Das Siegel kann ab sofort beim VDA-QMC beantragt werden. Die VDA-konformen Waschanlagen und Waschchemikalien sind von den einzelnen Herstellern benannt und können im Antragsformular ausgewählt werden.
Für die Antragstellung reicht es aus, die von Ihnen verwendeten Produkte – sofern sie in der Liste zu finden sind – anzuwählen. Für die Stichproben, die später durchgeführt werden, benötigen Sie für die Dokumentation vor Ort an der Waschanlage auch die Konformitätsbescheinigungen in Papierform. Diese Bescheinigungen erhalten Sie von Ihren Lieferanten, sofern diese Ihre Produkte entsprechend geprüft und freigegeben haben. Alle neuen Anlagen von WashTec und die Chemie von AUWA werden ab sofort automatisch mit der Konformitätsbescheinigung ausgeliefert.
Die Ausgabe des Siegels erfolgt durch das VDA QMC und nicht durch die Hersteller, welche nur die Konformitätsbescheinigungen ausstellen.
Die Gültigkeitsdauer des VDA-Siegels und des damit verbundenen Vertrages beträgt jeweils 24 Monate.
Die erforderlichen Jahresbeiträge dienen zur Deckung der administrativen und personellen Kosten und betragen aktuell 100 € für eine Waschanlage. Ab 10 Waschanlagen gibt es eine Mengenstaffelung.
Ja, der Anlagenbetreiber hat das Recht, das VDA-Siegel zur Kundenwerbung und -information einzusetzen. Die genauen Details erfahren Sie beim VDA-QMC, sie sind im Vertrag geregelt.
Veränderungen an der Anlagen- und Maschinentechnik und/oder Wechsel der verwendeten chemischen Produkte müssen dokumentiert und dem VDA-QMC gemeldet werden. Auch hierzu erfahren Sie genauen Details beim VDA-QMC, sie sind im Vertrag ebenfalls geregelt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter info@washtec.de zur Verfügung.

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