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WashTec Cleaning Technology GmbH

Argonstraße 7

86153 Augsburg

Telefon +49 821 5584 0

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Formulierungsvorschlag für Nutzungshinweise/AGB an Ihrer Autowaschanlage

Augsburg, 13.02.2025 - Als Hersteller von Portalwaschanlagen haben wir stets ein Auge auf neue Gesetze und neue Rechtsprechung, die Sie als Waschanlagenbetreiber betreffen könnten. Aktuell haben wir das Hinweisschild „Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Autowaschanlagen“ grundlegend überarbeitet. In unserem Webshop steht hierzu ab sofort ein kostenloser Formulierungsvorschlag zum Download bereit.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich eigene Nutzungsbedingungen formulieren können. Der Formulierungsvorschlag stellt keine Rechtsberatung oder Empfehlung dar, sondern dient allein zu Ihrer Information.

Anlass der Überarbeitung war das Urteil des BGH im November 2024. Es ging um die Haftung des Betreibers einer Portalwaschanlage, für die Beschädigung eines mit serienmäßigen Heckspoiler ausgestatteten Fahrzeugs.

Grundsätzlich hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil klargestellt, dass ein Waschanlagenbetreiber für Schäden am Fahrzeug haftet, es sei denn, die Haftung wurde rechtswirksam, z.B. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, ausgeschlossen. Dies ist z.B. möglich, indem der Anlagenbetreiber bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugmodelle von der Benutzung und damit Haftung ausschließt. Das bedeutet dann, dass die Benutzung solcher Fahrzeuge und Fahrzeugmodelle „auf eigene Gefahr“ des Kunden erfolgt.

Zum Downloadbereich

Zum Webshop

Für Rückfragen und weitere Informationen:

Sabine Zimmerer (Vice President Head of Global Marketing)
Tel.: +49 821 5584-1289
Mobil.: +49 175 430 2778
E-Mail szimmerer@washtec.com