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Fachbegriffe Leasing und Mietkauf

Das kleine ABC der Waschanlagen-Finanzierung

Aktivierung

Üblicherweise sind die Leasing-Verträge so gestaltet, dass das Leasing-Objekt wirtschaftlich, zivilrechtlich und steuerrechtlich dem Leasing-Geber zuzurechnen ist, der es aktiviert und nach den steuerrechtlichen Richtlinien abschreibt. Eine Aktivierung beim Leasing-Nehmer erfolgt dann nicht. Sind die Leasing-Verträge allerdings so gestaltet, dass gemäß den Leasing-Erlassen der Finanzverwaltung das Leasing-Objekt dem Leasing-Nehmer zuzurechnen ist, erfolgt die Aktivierung des Leasing-Objektes bei diesem. Der Leasing-Geber hat dann eine entsprechende Kaufpreisforderung in seinen Büchern auszuweisen.

Amortisation

Amortisation ist die planmäßige Tilgung einer Schuld. Bei Vollamortisationsverträgen werden Anschaffungswert und sonstige Kosten, einschließlich der Finanzierungskosten des Leasing-Gebers durch die Zahlungen des Leasing-Nehmers voll amortisiert. Bei Teilamortisationsverträgen – auch Non-pay-out-Leasing genannt – wird während der Vertragslaufzeit nur eine teilweise Amortisation erreicht.

Amortisationsrisiko

Beim klassischen Finanzierungs-Leasing deckt der Leasing-Nehmer dieses Risiko ab. Und zwar entweder mit der Summe seiner Leasing-Zahlungen bei Vollamortisationsverträgen oder mit der Summe seiner Leasing-Zahlungen und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen, z.B. einem Andienungsrecht bei Teilamortisationsverträgen. Bei Operating Leasing-Verträgen trägt in der Regel der Leasing-Geber das Risiko.

Andienungsrecht

Bei einem Teilamortisationsvertrag mit Andienungsrecht vereinnahmt der Leasing-Geber über die Leasing-Zahlungen nur einen Teil der gesamten Kosten zuzüglich Gewinnspanne des Leasing-Gebers für den Leasing-Gegenstand. Um den noch nicht amortisierten Teil abzudecken, wird mit dem Andienungsrecht vereinbart, dass der Leasing-Geber zum Zeitpunkt des Ablaufs des Leasing-Vertrages das Recht hat, dem Leasing-Nehmer das Objekt zu dem noch nicht amortisierten Restwert anzudienen, d.h. der Leasing-Nehmer ist zum Kauf verpflichtet, ohne dass er ein verbrieftes Recht hat, den Leasing-Gegenstand zu erwerben. Der Leasing-Geber kann den Leasing-Gegenstand auch anderweitig verwerten.

Annuität

Die Kalkulation der Leasing-Raten durch die Leasing-Gesellschaft erfolgt durchweg annuitätisch, d.h. bei gleich bleibenden bzw. degressiven oder progressiven Periodenzahlungen ist der Zinsanteil sehr hoch, der Tilgungsanteil sehr niedrig. Dieses Verhältnis kehrt sich zum Ende der Leasing-Laufzeit hin um.

Anpasser-Verträge, Vertragsaufstockungen

Geleaste Wirtschaftsgüter können während der Laufzeit von Leasing-Verträgen verändert oder erweitert werden. Das gilt insbesondere für Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik. Für die Veränderungen oder Aufstockungen werden so genannte Anpasser-Verträge geschlossen, deren Laufzeit der Restlaufzeit der Hauptverträge angepasst wird.

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