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Fachbegriffe Leasing und Mietkauf

Das kleine ABC der Waschanlagen-Finanzierung

Bankauskunft

Bankauskünfte sind ein Baustein einer qualifizierten Bonitätsprüfung und werden von den Leasing-Gesellschaften bei den Hausbanken eingefordert. Nicht im Handelsregister eingetragene Leasing-Nehmer erteilen vor Einholung der Auskunft hierzu ihre Zustimmung.

Beschädigungen

Im Falle einer Beschädigung des Leasing-Objektes trägt der Leasing-Nehmer die Kosten für die Schadensbehebung. Das Schadensrisiko beginnt mit dem vereinbarten Gefahrenübergang.

Besitzer

Ist der Inhaber der Sachherrschaft über einen Gegenstand. Der Leasing-Nehmer ist Besitzer des Leasing-Gegenstandes. Der Leasing-Vertrag regelt die Einzelheiten darüber, wie der Leasing-Nehmer das Leasing-Objekt nutzen kann und welche Verpflichtungen er hat.

Bestelleintritt

Bei den meisten geplanten Leasing-Investitionen bestellt zunächst der Kunde (=künftiger Leasing-Nehmer) das Wirtschaftsgut beim Lieferanten. Nach Abschluss des Leasing-Vertrages tritt der Leasing-Geber in die Bestellung des Kunden ein. Mit Bezahlung der Lieferantenrechnung durch den Leasing-Geber wird diesem vom Lieferanten das Eigentum am Wirtschaftsgut direkt übertragen.

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Die Leasing-Erlasse der Finanzverwaltung fordern für eine steuerrechtliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes zum Leasing-Geber als eines der Entscheidungskriterien, dass sich die Dauer der unkündbaren Grundmietzeit des Leasing-Vertrages zwischen 40 und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasing-Gegenstandes bewegt. Diese wird generell identisch mit der sich aus der amtlichen AfA-Tabelle ergebenden Nutzungsdauer für den Leasing-Gegenstand angesehen.

Betriebsvorrichtungen / Mobilien

Betriebsvorrichtungen sind alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage, die in enger Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbe stehen. Betriebsvorrichtungen mit dieser Definition gelten als Mobilien und sind leasingfähig. Eine exakte Trennung zwischen Gebäude und Betriebsvorrichtung ist wichtig. Betriebsvorrichtungen können zum Beispiel sein: Lastenaufzüge, Tresore, Hochregallager.

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