Technische Probleme? Unsere WashTec Service-Hotline hilft gerne weiter:
0800 800 222 800
Montag bis Donnerstag: 7 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 18 Uhr
Samstag: 8 bis 16 Uhr
Fragen zu Ihrer WashTec Rechnung? Wir sind gerne für Sie da:
0800 800 222 810
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr
Fragen zu Ihrer AUWA Rechnung oder Chemiebestellung? Wir sind gerne für Sie da:
0800 800 222 820
Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr
Besuchen Sie auch unseren WebShop:
www.carwash-shop.com
Fragen zu unseren Service-Angeboten? Unsere Service-Hotline hilft gerne weiter:
0800 800 222 830
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr
WashTec Cleaning Technology GmbH
Argonstraße 7
86153 Augsburg
Telefon +49 821 5584 0
Eigentum beim Mobilien-Leasing
In Verbindung mit Leasing-Investitionen sind die beiden folgenden Begriffe zum Eigentum besonders wichtig:
1. Zivilrechtliches (juristisches) Eigentum: Der Leasing-Geber wird mit Bezahlung einer Lieferantenrechnung zivilrechtlicher Eigentümer des Wirtschaftsgutes (§ 433 BGB).
2. Wirtschaftliches Eigentum: Wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der für die gesamte gewöhnliche Nutzungsdauer die tatsächliche Herrschaft an einem Investitionsgut ausübt. Das kann auch ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer sein. Der wirtschaftliche Eigentümer muss bilanzieren (Abgabenordnung § 39).Der Leasing-Geber ist zivilrechtlicher und auch wirtschaftlicher Eigentümer an einem Investitionsgut, wenn die unkündbare Grundleasing-Laufzeit nicht über 90% der AfA-Zeit hinausgeht und 40% der AfA-Zeit nicht unterschreitet. Details zur Zurechnung (Bilanzierung) sind in den Mobilien-Leasing-Erlassen des Bundesministers der Finanzen geregelt.
Einkommen-/Körperschaftsteuer
Privatpersonen und Unternehmen zahlen auf die zu versteuernden Einkommen (Gewinne) die Einkommens- oder Körperschaftsteuer. Die in Verbindung mit Leasing-Investitionen zu leistenden Leasing-Zahlungen sind in vollem Umfang Betriebsausgaben und reduzieren den zu versteuernden Gewinn.
Ende des Leasing-Vertrages
Jeder Leasing-Vertrag endet mit Rückgabe des Objektes an die Leasing-Gesellschaft. Vor dem Ende eines Vertrages wird allerdings verhandelt, ob bei weiterer Nutzung des Objektes der Vertrag verlängert oder ob das Objekt an den Leasing-Nehmer oder einen Dritten verkauft werden soll. Es gibt Leasing-Verträge mit einem fest vereinbarten Laufzeit-Ende oder mit automatischen Verlängerungen, die keiner besonderen Verhandlung bedürfen.