Menü
header_service_finanzierung_082023_NEU_01.jpg
Schließen
SERVICENUMMERN UND SERVICEZEITEN

Technische Probleme? Unsere WashTec Service-Hotline hilft gerne weiter:

0800 800 222 800

Montag bis Donnerstag: 7 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 18 Uhr
Samstag: 8 bis 16 Uhr

 

 

Fragen zu Ihrer WashTec Rechnung? Wir sind gerne für Sie da:

0800 800 222 810

Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr

 

 

Fragen zu Ihrer AUWA Rechnung oder Chemiebestellung? Wir sind gerne für Sie da:

0800 800 222 820

Montag bis Freitag: 8 bis 14 Uhr

Besuchen Sie auch unseren WebShop:
www.carwash-shop.com
 

 

Fragen zu unseren Service-Angeboten? Unsere Service-Hotline hilft gerne weiter:

0800 800 222 830

Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr
 

Hauptsitz

WashTec Cleaning Technology GmbH

Argonstraße 7

86153 Augsburg

Telefon +49 821 5584 0

Kontaktformular

Fachbegriffe Leasing und Mietkauf

Das kleine ABC der Waschanlagen-Finanzierung

Restbuchwert

Der Anschaffungswert eines Investitionsgutes wird während der Nutzungsdauer jährlich um einen Teilbetrag abgeschrieben, also reduziert. Bis zur vollständigen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer ergibt sich jährlich jeweils noch ein Bilanzwert, der als Restbuchwert bezeichnet wird. Bei der Gestaltung von Leasing-Verträgen kann der Restbuchwert eine wichtige Rolle spielen.

Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist die Zeitspanne zwischen der bereits erfolgten Abschreibungszeit und dem Ende der gewöhnlichen Nutzungsdauer.

Restwert

Hierunter versteht man den tatsächlichen oder kalkulierten Wert des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Leasing-Vertrages. Üblicherweise wird unterschieden zwischen dem buchtechnischen Restwert/Restbuchwert (bilanzierter, vom Bewertungszeitpunkt abhängiger Wert eines Wirtschaftsgutes), dem kalkulierten Restwert (wird bei Teilamortisations-Verträgen für den Zeitpunkt nach Ablauf der vereinbarten Grund-Leasing-Zeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Nutzung sowie der zukünftigen Marktpreisentwicklung festgelegt) und dem Restwert/Marktwert (tatsächlicher Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei der jeweiligen Marktlage erzielt werden kann).

Rückgabepflicht

Pflicht des Leasing-Nehmers, das Objekt nach Vertragsende an den Leasing-Geber zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Rückwirkender Beginn des Leasing-Vertrages

Falls ein Investitionsgut beim Leasing-Nehmer vor Beginn des Leasing-Vertrages bereits genutzt wurde, kann ein rückwirkender Leasing-Beginn vereinbart werden. Die Leasing-Raten werden für den zurückliegenden Zeitpunkt in einer Summe gezahlt. Auch diese Zahlungen sind steuerlich wirksame Betriebsausgaben.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren