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Schäden am Fahrzeug durch eine Waschanlage – Doch wer haftet?

In der Regel kommt es nicht zu Schäden in Ihrer Waschanlage, wenn Sie eine hochwertige Technik im Einsatz haben, die perfekt eingestellt wurde. Sollte es jedoch trotzdem einmal zu einem Schaden kommen, gilt es zu klären, wer haftbar zu machen ist. Es ist sowohl für Sie als Betreiber als auch für den Kunden extrem unangenehm, wenn das Auto in der Waschanlage Schäden davonträgt. In manchen Fällen ist es gar nicht so einfach nachzuweisen, wer die Schuld trägt. Hier zeigen wir Ihnen, worauf Sie dringend achten sollten.

Weisen Sie Regeln sorgfältig aus

Bringen Sie groß und gut sichtbar die Regeln an, die in Ihrer Waschanlage gelten: Müssen die Fahrer zum Beispiel ihre Antenne einfahren oder abschrauben oder sollten sie die Spiegel einklappen? Alternativ zu großen und leicht verständlichen Schildern können Sie auch Ihr Personal beauftragen, dass es die Regeln jedem einzelnen Kunden erläutert. Gesetzlich gesehen sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihren Kunden zu erklären, dass sie die Scheibenwischer nicht betätigen und die Fenster nicht öffnen sollen. Schaden kann es allerdings nicht, vor allem, wenn die Kunden das erste Mal an Ihre Waschanlage kommen und Sie nicht einschätzen können, wie gut sie sich auskennen. Einige Waschstraßen Hersteller, wie zum Beispiel WashTec, bieten auch Einfahrtsportale an, die Sie mit den wichtigsten Hinweisen bestücken könne und das gut sichtbar mit LEDs beleuchtet für den Kunden vor dem Einfahren in die Waschstraße.

Entstehen Schäden in Ihrer Waschanlage, weil der Kunde sich nicht an Ihre klar ausgewiesenen Regeln gehalten hat, sind Sie auf der sicheren Seite: Unter diesen Umständen werden Sie nicht belangt. Allerdings können Sie nicht einfach jede Art von Schaden ausschließen.

Diese Haftungsbeschränkungen sind unzulässig

Es wäre einfach, in den Haftungsbeschränkungen abgerissene Spiegel, Antennen oder Zierleisten sowie eventuelle dadurch entstehende Lackschäden und Schrammen einfach auszunehmen. Allerdings dürfen Sie das nicht, da der Gesetzgeber der Ansicht ist, dass Kunden ein Recht darauf haben, ihr Auto gewaschen zu bekommen, ohne Schäden daran in Kauf nehmen zu müssen.

Wenn sich das Fahrzeug nicht eignet

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter darin, bei jedem Fahrzeug auf Besonderheiten zu achten, die den Waschgang in Ihrer Waschanlage vielleicht nicht überstehen. Dazu können zum Beispiel Spoiler zählen oder Dachgepäckträger. Auch tiefergelegte Wagen bekommen in mancher Waschstraße Probleme. Das Gericht hat in solchen Fällen schon mehrfach zugunsten der Kunden entschieden, daher ist es wichtig, dass Sie Kunden mit solchen Veränderungen am Wagen vor der Nutzung Ihrer Waschanlage beraten.

Wer hat die Beweislast?

Reklamiert ein Kunde in Ihrer Waschanlage einen Schaden am Auto, müssen Sie als Erstes feststellen, ob er tatsächlich in Ihrer Anlage entstanden sein kann. Lässt sich das nicht rekonstruieren, liegt die Beweislast zunächst beim Kunden. Meistens wird ein Gutachter hinzugezogen, der den Ursprung des Schadens feststellen soll. Fällt dieses Gutachten zu Ihren Ungunsten aus, liegt die Beweislast bei Ihnen, dass der Schaden nicht in Ihrer Anlage entstanden ist. Können Sie den Beweis nicht erbringen, haften Sie beziehungsweise Ihre Versicherung. Achten Sie immer darauf, dass Ihre Anlage regelmäßig gewartet und sauber gehalten wird. So lassen sich meist mögliche Fehlerquellen schnell beseitigen, sodass es erst gar nicht zu prenzligen Situationen kommt.

Bedenken Sie die negative Publicity

Wenn ein Kunde überzeugt ist, dass der Schaden an seinem Auto aus Ihrer Waschanlage stammt, aber den Beweis nicht erbringen kann, haften Sie nicht dafür. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass jeder unzufriedene Kunde ein Risiko darstellt: Gerade in Zeiten von Online-Bewertungsportalen und Facebook kann der wütende Geschädigte sich auf eine Art und Weise Luft machen, die viele andere Menschen mitbekommen. Unter Umständen leidet also Ihr Image. Besser ist es, wenn Sie sich des Kunden ruhig und freundlich annehmen und gemeinsam schauen, ob es irgendeinen Weg gibt, wie Sie das Dilemma zu zweit und zur Zufriedenheit aller lösen können. Das heißt aber nicht, dass Sie jeden Schaden übernehmen sollten, den man Ihnen unterschieben möchte!

Fazit: Vorbeugung und Kontrolle ist das A und O

Schäden an einem Fahrzeug durch die Waschanlage sind nicht die Regel, können aber vorkommen. Sie können die Wahrscheinlichkeit dafür jedoch minimieren, indem Sie die Regeln, die in Ihrer Waschanlage gelten, gut sichtbar aufhängen oder durch Ihre Mitarbeiter kommunizieren lassen. Dank des Haftungsausschlusses können Sie für Schäden, die durch die Unachtsamkeit des Fahrers entstehen, der diese Regeln missachtet, nicht haftbar gemacht werden. Wenn Sie dann noch die Anlage auf dem neuesten Stand der Technik halten, wird es nur selten zu Schäden an den Wagen Ihrer Kunden kommen.

FAQ: Haftung für Schäden in der Waschanlage

Wer haftet für Schäden in der Waschanlage?

Die Haftung für Schäden in der Waschanlage hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich sind Betreiber nicht haftbar, wenn der Schaden aufgrund von Kundenverschulden entsteht. In anderen Fällen kann die Beweislast zwischen Betreiber und Kunde variieren.

Wie kann ich mich als Betreiber schützen?

Um sich als Betreiber zu schützen, sollten klare Regeln für die Waschanlagennutzung etabliert werden. Diese Regeln müssen gut sichtbar angezeigt werden, und das Personal kann Kunden auf die Vorschriften hinweisen. Regelmäßige Wartung und Reinigung der Anlage minimieren potenzielle Fehlerquellen.

Wie reagiere ich auf Kundenbeschwerden über Schäden?

Bei Kundenbeschwerden über Schäden in der Waschanlage ist es ratsam, ruhig und kundenorientiert zu reagieren. Gemeinsam mit dem Kunden kann nach Lösungen gesucht werden, um das Problem zufriedenstellend zu lösen und eine negative Publicity zu vermeiden.