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Gewerbeanmeldung Ihrer Waschanlage - Der Startschuss in die Selbstständigkeit

Wenn Sie sich mit einer Waschanlage selbstständig machen möchten, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung abgeben. Wo und wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie hier.

Was macht eine Gewerbeanmeldung aus?

Es gibt verschiedene Arten von Selbstständigkeit, und nicht alle setzen eine Gewerbeanmeldung voraus. Mit einer Waschanlage allerdings sind Sie nicht freiberuflich tätig, sondern üben ein Gewerbe aus. Ihre Tätigkeit soll

  • Gewinn erzielen,
  • von Dauer,
  • selbstständig und
  • nicht sozial unwert sein.

Ob Sie tatsächlich Gewinn erzielen oder nicht, spielt zunächst für die Anmeldung des Gewerbes keine Rolle. 

Wo Sie Ihre Selbstständigkeit anmelden

In den meisten kleineren Städten sitzt das Gewerbeamt mit im Rathaus, in Großstädten meistens im Orts- oder im Bezirksamt. Am einfachsten ist es, wenn Sie im Vorfeld im Internet nachschauen, wie sich das in Ihrer Heimat verhält. Hier sehen Sie auch, welche Dokumente Sie mitbringen sollten. Sie finden weiterhin ein Formular, das Sie ausfüllen sollen und das Informationen über Ihr Gewerbe enthält. Sie bekommen es zwar auch im Gewerbeamt, sparen aber sich und den Beamten vor Ort viel Zeit, wenn Sie es daheim bereits ausfüllen und mit ins Amt bringen. Unter Umständen können Sie die Anmeldung sogar online vornehmen. Usus ist aber, dass Sie persönlich vorstellig werden.

Bayern, Rheinland-Pfalz und Hamburg haben eine Extra-Regelung: Hier können Sie Ihr Gewerbe nicht nur beim Gewerbeamt anmelden, sondern auch bei der IHK, bei der Handels- oder bei der Handwerkskammer. Allerdings sind die Gebühren unterschiedlich hoch, daher lohnt sich im Vorfeld der Vergleich.

Die Gewerbeanmeldung kostet Sie eine Gebühr

Bei Anmeldung Ihres Gewerbes bezahlen Sie eine Gebühr. Diese kann in den einzelnen Städten sehr unterschiedlich hoch ausfallen: Die Spanne reicht von 15 bis zu 65 Euro. Die Anmeldung einfach zu “vergessen” ist allerdings keine Option - in solchen Fällen kennen die Ämter wenig Nachsicht und belegen Sie mit einem Bußgeld. Zwar können Sie sich noch bis zu 60 Monate nach Beginn der Arbeit rückwirkend anmelden, doch vor dem Bußgeld, das bis zu 1000,00 Euro hoch sein kann, rettet Sie das in den meisten Fällen nicht.

Die Dokumente für die Gewerbeanmeldung

Einige Dokumente benötigen Sie zwingend für die Anmeldung eines Gewerbes. Das sind etwa
 

  • Ihr Personalausweis - oder Ihr Reisepass mit der Meldebestätigung
  • das ausgefüllte Formular (Zweck des Unternehmens, Kontaktdaten, Haupt- oder Nebengewerbe?)
  • bei einer Gesellschaft: der Gesellschaftsvertrag (notariell beglaubigt) und der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister
  • gegebenenfalls Ihre Aufenthaltsgenehmigung und Ihre Arbeitserlaubnis

Vorsicht, wenn der Zuschuss zur Existenzgründung vom Arbeitsamt gewünscht ist!

Beziehen Sie ALG I, steht Ihnen unter Umständen ein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu. Lassen Sie das zunächst prüfen, denn nach der Anmeldung ist es dafür zu spät. Den Zuschuss bekommen Sie nur zugesprochen, wenn Sie das Gewerbe noch nicht angemeldet haben.

Post nach der Gewerbeanmeldung

Haben Sie ein Gewerbe angemeldet, werden Sie innerhalb der nächsten Wochen gleich mehrfach Post bekommen, die sich mit Ihrer neuen Situation beschäftigt.

Das Finanzamt wird sich bei Ihnen melden und Ihnen einen steuerlichen Erfassungsbogen zusenden. Hier geben Sie an, was Sie voraussichtlich im Laufe des ersten Jahres verdienen werden. Haben Sie einen Businessplan erstellt, liegen Ihnen Zahlen vor, mit denen Sie arbeiten können. Achten Sie darauf, dass Sie die Zahlen nicht zu niedrig ansetzen, sonst müssen Sie in einem Jahr kräftig nachzahlen! Gegebenenfalls bekommen Sie vom Finanzamt eine neue Steuernummer.

Die Berufsgenossenschaft meldet sich und möchte wissen, ob Sie Angestellte haben und ob Sie Mitglied werden möchten. Das ist freiwillig - Sie sind nicht dazu verpflichtet, wären aber bspw. Arbeitsschutzrechtlich abgesichert

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) schickt Ihnen einen Registrierungsbogen - das Ausfüllen ist Pflicht, hier können Sie nicht frei entscheiden. Haben Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen, kostet die Mitgliedschaft Sie jährlich 135,00 Euro. Ist das nicht der Fall, liegt die Gebühr bei 40,00 Euro im Jahr.  Hinzu kommt ein Betrag, der mit steigenden Einnahmen wächst. Allerdings ist die IHK bei Existenzgründung nachsichtig: Sie können sich von den Beträgen befreien lassen - zwei Jahre lang komplett und zwei weitere Jahre noch teilweise.

Fazit: Die Gewerbeanmeldung braucht ihre Zeit

Schieben Sie die Anmeldung Ihres Gewerbes nicht auf die lange Bank! Manchmal kann es relativ lange dauern, bis Sie einen Termin bekommen. Zu diesem bringen Sie am besten das ausgefüllte Informationsformular zu Ihrem Unternehmen bereits mit, das Sie auf der Website des Gewerbeamtes abhängig von Ihrem Standort finden finden. Wenn Sie Ihr Gewerbe bereits ausführen, aber es noch nicht angemeldet haben, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden, wie die Gewerbeordnung festlegt. De facto kommt das bei einer kurzen Dauer der Nichtanmeldung so gut wie nie vor, aber wenn Sie sichergehen und alles von Anfang an richtig machen möchten, kümmern Sie sich besser frühzeitig um die Anmeldung. Da die Verhängung von Bußgeldern von der Kulanz der Beamten abhängt, die Ihren Fall behandeln, können Sie sonst Pech haben und müssen vielleicht tief in die Tasche greifen.

FAQ: Gewerbeanmeldung Ihrer Waschanlage

Was ist eine Gewerbeanmeldung, und wann benötige ich diese?

Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn Sie eine Waschanlage betreiben und damit Gewinn erzielen möchten. Dies gilt für gewerbliche Aktivitäten, die dauerhaft, selbstständig und nicht sozial unwert sind.

Wo und wie kann ich meine Waschanlage gewerblich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim örtlichen Gewerbeamt, das sich im Rathaus oder Ortsamt befindet. Informieren Sie sich im Voraus über die notwendigen Unterlagen und füllen Sie das Anmeldeformular aus. In einigen Regionen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

Welche Kosten und Schritte sind mit der Gewerbeanmeldung verbunden?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt und können zwischen 15 und 65 Euro liegen. Sie benötigen wichtige Dokumente wie Ihren Personalausweis, das ausgefüllte Anmeldeformular und gegebenenfalls weitere Unterlagen, abhängig von Ihrer Situation. Achten Sie darauf, dass die Anmeldung rechtzeitig erfolgt, um mögliche Bußgelder zu vermeiden.