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Restbuchwert
Der Anschaffungswert eines Investitionsgutes wird während der Nutzungsdauer jährlich um einen Teilbetrag abgeschrieben, also reduziert. Bis zur vollständigen Abschreibung am Ende der Nutzungsdauer ergibt sich jährlich jeweils noch ein Bilanzwert, der als Restbuchwert bezeichnet wird. Bei der Gestaltung von Leasing-Verträgen kann der Restbuchwert eine wichtige Rolle spielen.
Restnutzungsdauer
Die Restnutzungsdauer ist die Zeitspanne zwischen der bereits erfolgten Abschreibungszeit und dem Ende der gewöhnlichen Nutzungsdauer.
Restwert
Hierunter versteht man den tatsächlichen oder kalkulierten Wert des Leasing-Gegenstandes nach Ablauf oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung des Leasing-Vertrages. Üblicherweise wird unterschieden zwischen dem buchtechnischen Restwert/Restbuchwert (bilanzierter, vom Bewertungszeitpunkt abhängiger Wert eines Wirtschaftsgutes), dem kalkulierten Restwert (wird bei Teilamortisations-Verträgen für den Zeitpunkt nach Ablauf der vereinbarten Grund-Leasing-Zeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Nutzung sowie der zukünftigen Marktpreisentwicklung festgelegt) und dem Restwert/Marktwert (tatsächlicher Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei der jeweiligen Marktlage erzielt werden kann).
Rückgabepflicht
Pflicht des Leasing-Nehmers, das Objekt nach Vertragsende an den Leasing-Geber zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rückwirkender Beginn des Leasing-Vertrages
Falls ein Investitionsgut beim Leasing-Nehmer vor Beginn des Leasing-Vertrages bereits genutzt wurde, kann ein rückwirkender Leasing-Beginn vereinbart werden. Die Leasing-Raten werden für den zurückliegenden Zeitpunkt in einer Summe gezahlt. Auch diese Zahlungen sind steuerlich wirksame Betriebsausgaben.