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Zahlungsverlauf
Der Zahlungsverlauf in einem Leasing-Vertrag kann individuell gestaltet werden. Maßgeblich hierfür sind z.B. die Nutzungsintensität, der Werteverlauf des Objektes, saisonale Nutzungsschwankungen, die Liquiditätssituation des Leasing-Nehmers und auch die steuerlichen Belange. So können degressive, lineare, progressive Zahlungen, monatliche oder quartalsweise Zahlungsintervalle und saisonale Zahlungsaussetzungen vereinbart werden, wenn dies dem wirtschaftlichen Interesse beider Vertragspartner dient.
Zubehörhaftung
Bewegliche Leasing-Objekte können gemäß § 97 BGB Zubehör eines Grundstückes sein. Zubehör haftet einem etwaigen Grundpfandgläubiger wie das Grundstück. Es kann von diesem also mitverwertet werden. Für die Erstreckung der Zubehörhaftung auf das Leasing-Objekt gilt das gleiche wie beim Vermieterpfandrecht. Die Haftung des Grundpfandrechts kann sich also nur dann auf das Leasing-Objekt erstrecken, wenn der Leasing-Nehmer ein Eigentums- oder eigentumsähnliches Recht am Leasing-Objekt hatte und sich das Leasing-Objekt zu diesem Zeitpunkt auf dem Grundstück befand.
Zurechnung des Leasing-Gegenstandes
Die steuerrechtliche Zurechnung des Leasing-Gegenstandes beim Leasing-Geber oder beim Leasing-Nehmer richtet sich nach den Kriterien, die in den Leasing-Erlassen der Finanzverwaltung festgehalten sind bzw. grundsätzlich nach § 39 AO.