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Wenn Sie sich mit einer Waschanlage selbstständig machen möchten, müssen Sie sich für eine der möglichen Rechtsformen entscheiden. Und damit Sie nicht im Gewirr der Rechtsformen für Unternehmen untergehen, geben wir Ihnen hier über die gängigsten Rechtsformen eine Übersicht.
Die Abkürzung GmbH steht für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Sie können sie mit mehreren Personen gründen oder auch allein. Die Gründung wird notariell beglaubigt und die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Der große Vorteil an der Unternehmensform GmbH ist, dass sie die Haftung der Gesellschafter beschränkt. Das heißt, dass niemand von ihnen mit seinem Privatvermögen haften muss, wenn jemand klagt oder Schadensersatz geltend macht. Lediglich das Gesellschaftsvermögen wird zur Haftung herangezogen. Ein Nachteil ist allerdings, dass das Mindeststammkapital einer GmbH bei 25.000 Euro liegt.
Die Unternehmergesellschaft UG funktioniert ganz ähnlich wie die GmbH: Auch sie ist Haftungsbeschränkt, sodass Ihr Privatvermögen hier sicher ist. Allerdings brauchen Sie als Mindeststammkapital lediglich einen Euro, sind aber verpflichtet, auf die Mindestsumme der GmbH hin zu sparen: Sobald die Gesellschaft Gewinn erzielt, muss ein Viertel davon angespart werden.
Wenn Sie eine Einzelunternehmung gründen, geht das recht formlos vonstatten: Sie benötigen kein Mindeststammkapital, melden aber ein Gewerbe an oder wählen die auch zur Einzelunternehmung zählende Unternehmensform e. K. - das steht für eingetragener Kaufmann. Sie sind allein entscheidungsfähig, haften aber auch mit Ihrem Privatvermögen für etwaige Schäden.
Ähnlich simpel wie die Einzelunternehmung ist die GbR, also die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie kommt immer dann zustande, wenn mindestens zwei Personen sich für die Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks beruflich zusammentun. Die GbR kann ganz formlos gegründet werden - Sie benötigen kein Startkapital und keinen Eintrag ins Handelsregister. Allerdings haften Sie alle im Schadensfall mit Ihrem Privatvermögen.
In der Kommanditgesellschaft gibt es einen sogenannten Komplementär und beliebige Kommanditisten. Letztere stocken die Finanzen des Unternehmens mit Einlagen auf, sind aber nicht weisungsbefugt. Im Schadensfall haften sie nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihren Einlagen. Der Komplementär hingegen haftet mit seinem Privatvermögen. Dafür ist kein Mindeststammkapital vorgeschrieben, nur der Eintrag ins Handelsregister muss bezahlt werden.
Auch die Offene Handelsgesellschaft, die von mindestens zwei Kaufleuten gegründet wird, erfordert kein Mindeststammkapital. Allerdings muss sie ins Handelsregister eingetragen werden, und bei einem Schadensfall haften alle Gesellschafter mit ihrem persönlichen Vermögen.
Die Rechtsform eines Unternehmens hängt zunächst davon ab, ob Sie als Einzelperson gründen möchten oder sich mit anderen zusammentun. Besonders leicht ist die Gründung als Einzelunternehmer, allerdings hat sie den Nachteil, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen für Schäden haften. Gleiches gilt für die GbR, wenn Sie zu zweit oder zu mehreren sind. Sind Sie im Zuge der Gründung finanziell weitestgehend ausgelastet, ist es nicht so einfach, die 25.000 Euro Mindeststammkapital für die GmbH aufzubringen. Entsprechend können Sie zunächst eine UG gründen, die auch haftungsbeschränkt ist, und die Rechtsform zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Kapital vorhanden ist, in eine GmbH umwandeln.
Erfahren Sie hier, wie sie einen geeigneten Business-Plan erstellen, um die Finanzierung zu sichern!